Der Rotlichtverstoß in Rudolstadt, Kreuzung Ankerwerk/ B85, Spur 1+2, FR Zentrum, Spur 3 FR Schaala wurde mittels Lasermessung mit Foto dokumentiert.
Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 132 BKat
Fallbearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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