Der Rotlichtverstoß in Siegburg, Bonner Straße, Höhe Nr. 58, Fußgänger-Bedarfsampel, FR Innenstadt wurde mittels Zeugenaussagen der aufnehmenden Beamten dokumentiert.
Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 132 BKat
Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis übersandte Zeugenfragebogen
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