Rotlichtverstoß wurde in Stuttgart, Talstr./Wagener Str., Richtung B 10 begangen. Beweismittel: Messung mit TRAFFIPHOT III, Frontfoto. Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Fallbearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Zeugenfragebogen

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