Der Rotlichtverstoß in Wetzlar, Gloelstraße, Linksabbieger, Ri. Bannstraße wurde mittels Induktionsschleifenmessung mit Foto dokumentiert.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 132 BKat

Fallbearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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