Rotlichtverstoß wurde in Wiesbaden, auf der Mainzer Straße, Freizeitbad begangen. Beweismittel Rotlichtüberwachungsanlage und Foto

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat

Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Zeugenfragebogen

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