Es  wurde bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h, mit einem LKW ( zulässige Gesamtmasse über 3,5 t ) der erforderliche Abstand von mehr als 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Luden auf der BAB 2, Höhe km 279,200, Richtung Hannover nicht eingehalten. Die Geschwindigkeit betrug 85 km/h, der Abstand wurde mit 28 m gemessen. Der Abstandsverstoß wurde festgestellt mit Verkehrskontrollsystem VKS 3. 0 select

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 15 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Göttingen

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