Der erforderliche Abstand wurde nicht eingehalten. Am 01.03.2016 wurde in Schriesheim, auf der BAB 5 bei einer Geschwindigkeit von 128 km/h statt des nötigen Abstandes von 53,30 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 13,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde durch Video-Band-Aufzeichnung, mit Verkehrskontrollsystem VKS 3.2 3D festgestellt. Beweisfoto. Bußgeld:160,00 €, 1 Monat Fahrverbot

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.