Der erforderliche Abstand wurde nicht eingehalten. Am 01.03.2016 wurde in Schriesheim, auf der BAB 5 bei einer Geschwindigkeit von 128 km/h statt des nötigen Abstandes von 53,30 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 13,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde durch Video-Band-Aufzeichnung, mit Verkehrskontrollsystem VKS 3.2 3D festgestellt. Beweisfoto. Bußgeld:160,00 €, 1 Monat Fahrverbot
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
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