Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 03.02.2016 auf der BAB 9, Eisenberg, Berlin – München, km 177,5. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h, bei zulässigen 130 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung 156 km/h. Beweismittel: Lasermessung und Foto. Bußgeld 80,00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern
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