Es wurde in Bielefeld, auf der BAB 2, bei km 325,127, in Fahrtrichtung Hannover bei einer Geschwindigkeit von 161 km/h anstatt des erforderlichen Abstandes von 80,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug ein Abstand von 29,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS-Messung  festgestellt.

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Bielefeld

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