Es wurde auf der BAB 24, Richtung Berlin, im Bereich von km 89,502 bei einer Geschwindigkeit von 132 km/h statt des nötigen Abstandes von 66,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 25,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim

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