Am 24.09.2015 wurde bei einer Geschwindigkeit von 104 km/h in Langgöns BAB 45, km 181,275, FR Hanau, statt des erforderlichen Abstandes von 43,30 m zum vorausfahrenden Fahrzeug ein Abstand von 21,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung festgestellt.
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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