Bei einer Geschwindigkeit von 67 km/h wurde der erforderliche Abstand von 27,92 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in 07751, Bucha, auf der BAB 4, bei km 176,259, Fahrtrichtung Dresden nicht eingehalten. Der Abstand betrug 19,00 m. Der Abstandsverstoß wurde mit Videomessung festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Verwarnung / Zeugenfragebogen
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