Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 36,20 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Alzey, Gem. Alzey, A 61, Höhe km 322,901, FR Ludwigshafen wurde bei einer Geschwindigkeit von 86 km/h festgestellt. Der Abstand betrug 23,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Abstandsmessung und Videobandaufzeichnung festgestellt. Bußgeld: 100,00 €
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) erließ Bußgeldbescheid
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