Am 24.11.2015 wurde bei einer Geschwindigkeit von 131 km/h der erforderliche Abstand von 65,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in der Gemarkung Rivenich, A 1, bei km 119,1, FR Trier nicht eingehalten. Der Abstand betrug 23,29 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Beweismittel: Brückenabstandmessung festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer
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