In Erlangen, auf der A 3, Ri. Passau, im Abschnitt 700, bei km 1,485 wurde bei einer Geschwindigkeit von 140 km/h wurde der erforderliche Abstand von 70,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug unterschritten. Der Abstand betrug 29,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Beweismittel für den begangenen Abstandsverstoß ist Messung mit Verkehrskontrollsystem VKS3 und Foto
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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