Der erforderliche Abstand wurde auf der BAB 3, Erlangen, bei km 1,485, Ri Passau, Abschnitt 700 nicht eingehalten. Am 27.04.2016 wurde bei einer Geschwindigkeit von 154 km/h statt des erforderlichen Abstandes von 77,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug ein Abstand von 36,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 3  festgestellt.

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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