Der Abstandsverstoß erfolgte in Eurasburg, auf der A 8, Ri. München, AB 420, km 2.706. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 111 km/h der erforderliche Abstand von 55,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 19,11 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Videomessgerät Abstand stationär, Foto
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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