Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 62,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug um 31,50 m in Frasdorf, auf der A 8 Ost, München, AB 1160, km 3,84 wurde bei einer Geschwindigkeit von 125 km/h festgestellt. Der Abstand betrug 31,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat

Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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