Bei einer Geschwindigkeit von 118 km/h wurde in Gärtringen, auf der BAB 81, bei km 603,2, Fahrtrichtung Singen der mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung ermittelte Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug mit 16,10 m festgestellt. Der erforderliche Abstand von 49,10 m wurde nicht eingehalten. Der Abstand betrug damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.7.1 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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