Der Abstandsverstoß erfolgte in Hohenbrunn, auf der A 99, AD Süd-West, Abschnitt 520, in Höhe km 2,620. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 107 km/h der erforderliche Abstand von 53,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 20,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Verkehrskontrollsystem VKS3, Foto.
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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