Am 01.04.2016 wurde bei einer Geschwindigkeit von 113 km/h der erforderliche Abstand von 56,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Kempen, auf der A 40 km 19,734, RF Venlo nicht eingehalten. Der Abstand betrug 19,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Kreis Viersen übersandte Zeugenfragebogen

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