Es wurde bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h, mit einem LKW ( zulässige Gesamtmasse über 3.5 t ) der erforderliche Abstand von mehr als 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Kenn, A 602, km 9.3, Gem. Kenn, Fahrtrichtung Trier nicht eingehalten. Geschwindigkeit 92 km/h, Abstand 21 m. Der Abstandsverstoß wurde festgestellt mit Abstandsmessung ,Videobandaufzeichung,
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 15 BKat
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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