Am 05.11.2015 wurde bei einer Geschwindigkeit von 136 km/h der erforderliche Abstand von 68,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Pegnitz auf der BAB 9, Ri. Berlin, Abschnitt 420, km 2.390 unterschritten. Der Abstandsverstoß wurde gemessen mit Verkehrskontrollsysten VKSS3, betrug der Abstand 26,00 m und somit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. 

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG,12.7.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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