Der Abstandsverstoß erfolgte in Schriesheim, auf der BAB 5, in Höhe km 566,4, in Fahrtrichtung KA-F. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 127 km/h der erforderliche Abstand von 52,90 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 18,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Verkehrskontrollsystem VKS 3.2 3D
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
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