Am 11.03.2016 wurde bei einer Geschwindigkeit von 102 km/h der erforderliche Abstand von 51,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Seebach, auf der BAB 3, Ri. Frankfurt, Abschnitt 1280, km 5,600 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 23,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit  Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt. Beweismittel: Frontfoto, Messprotokoll

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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