In Weilheim u.T., BAB 8, km 169,5, Fahrtrichtung M-KA wurde bei einer Geschwindigkeit von 167 km/h der erforderliche Abstand von 69,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Der Abstand betrug 21,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, §25 StVG, 12.7.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.