Bei einer Geschwindigkeit von 142 km/h der erforderliche Abstand von 71,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der BAB 24, Ri. Berlin, bei km 130,923 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 25,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Bückenmessanlage.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim

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