Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h, mit einem LKW ( zulässige Gesamtmasse über 3,5 t ) wurde der erforderliche Abstand von mehr als 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Bad Wünnenberg, auf der Bundesautobahn A 44, in Höhe km 70,850, RF Dortmund, nicht eingehalten. Geschwindigkeit 77 km/h, Abstand 38 m. Der Abstandsverstoß wurde festgestellt mit VKS-Messung.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 15 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Paderborn

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