Am 01.07.2016 wurde bei einer Geschwindigkeit von 123 km/h der erforderliche Abstand von 61,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Bindlach, auf der A 9, Ri. München, Abschnitt 340, km 3,450 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 18,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 3 festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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