Der Abstandsverstoß erfolgte in 07743, Jena,auf der BAB 4, bei km 173,011, FR Frankfurt. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 81 km/h der erforderliche Abstand von 33,75 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 17,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Video, Zeugenaussage, Bild

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.1

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”