Der Abstandsverstoß erfolgte in 07743, Jena,auf der BAB 4, bei km 173,011, FR Frankfurt. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 81 km/h der erforderliche Abstand von 33,75 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 17,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Video, Zeugenaussage, Bild
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.1
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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