Der Abstandsverstoß erfolgte in Bielefeld, auf der A 33, bei km 44,100, RF Brilon. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 133 km/h der erforderliche Abstand von 59,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 22,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit VKS-Messung
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Bielefeld übersandte Fragebogen
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