Der Abstandsverstoß erfolgte in der Gemarkung Seelze, auf der BAB 2, Höhe km 242,356, RF Dortmund. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 140 km/h der erforderliche Abstand von 77,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 33,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Messsystem VIDIT VKS
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hannover
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