Der Abstandsverstoß erfolgte in Landshut, auf der A 92, Ri. Deggendorf, Abschnitt 320, bei km 6,350. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 126 km/h der erforderliche Abstand von 63,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 18,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Verkehrskontrollsystem VKS3, Video,Foto
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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