Bei einer Geschwindigkeit von 132 km/h wurde der erforderliche Abstand von 66,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Memmingen, auf der A 96, Ri. Lindau, Abschnitt 400, bei km 1,420 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 27,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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