Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB A 28, bei km 76,585, RF Bremen, AS Wechloy, Stadt Oldenburg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Einseitensensor durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 38 km/h bei zulässigen 100 km/h. Mit Messgerät ES3.0 wurden 138 km/h mit Beweisfoto dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Oldenburg
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