Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 24, aus Richtung Berlin die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei wurden 88 km/h, bei erlaubten 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 28 km/h. Beweismittel: Lichtmessverfahren, Beweisfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim

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