Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Fulda, auf dem Fuldaer Weg 13, Rtg. stadteinwärts innerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 54 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung
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