Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Ottweiler, auf der Kohlwaldstraße ggü. Anwesen Nr. 3, in Rtg. Neunkirchen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessverfahren mit Foto 71 km/h.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Saarland

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