Am 10.12.2015 wurde bei einer Geschwindigkeit von 136 km/h in Mindelheim, auf der A 96, Ri. Lindau, Abschnitt 640, bei km 0,830 statt des erforderlichen Abstandes von 68,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug ein Abstand von 23,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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