Der Abstandsverstoß erfolgte in Ascheberg, auf der BAB A 1, bei km 302,370, RF Dortmund. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 114 km/h der erforderliche Abstand von 57,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 19,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: VKS-Messung
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Coesfeld übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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