Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons während des Führens eines Kraftfahrzeuges in Oerlinghausen, auf der Bielefelder Straße 23/B66 indem der Höhrer aufgenommen oder gehalten wurde festgestellt. Beweismittel: Zeugen

Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat

Bußgeldbescheid wurde durch Bußgeldstelle Kreis Lippe erlassen.

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