Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Offenbach am Main, Marktplatz missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Zeugenaussagen der aufnehmenden Beamten dokumentiert. Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
Verstoß gegen: § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
Fallbearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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