Auf der BAB 8, in Leonberg, km 213,897, Karlsruhe – München wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 10.01.2016 um 44 km/h überschritten. Die Sensormessung mit TraffiStar S330 ergab 124 km/h, bei zulässigen 80km/h festgestgellt. Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

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