In Stuttgart-Plienigen, BAB 8, km 194,851, München-Karlsruhe wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 04.10.2015 um 28 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Sensormessung 148 km/h, bei zulässigen 120 km/h. Bußgeld: 80,00 €
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
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