Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Lauingen, K DLD 7, Abschnitt 140, Frauenriedhausen, Ri. Wittislingen am 29.12.2015 um 40 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ergab 90 km/h. Beweismittel: Messgerät ES3.0, Beweisfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörbogen.
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