Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 01.03.2016 in Kirchenthumbach, B 470, Abschnitt 1500, H.Hs. Nr. 7, OT Sommerau, FR Kirchenthumbach. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 37 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung 117 km/h, Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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