Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 7, Gemarkung Laubach, bei km 290,840, Fahrtrichtung Nord, rechte Spur begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 28 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Messgerät mit Drucksensoren, TRAFFIPAX TraffiStar S 330 128 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Göttingen übersandte Vordruck Anhörung

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