Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 12351 Berlin, Nk, auf der Johannisthaler Chaussee, 328-340, Ri. Alt-Buckow die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 56 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 26 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren.
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