Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Pirna, auf der Vorwerkstraße, i. H. Zufahrt Nr. 14 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 51 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß Geschwindigkeitsmessung mit Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge übersandte Vordruck Anhörung

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