Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 4, Uelzen, 545, Abschnitt 1,4, (Jagdbetrieb), FR Uelzen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 75 km/h, zulässig waren 50 km/h. Die Überschreitung betrug 25 km/h. Beweismittel: Messung mit Leivtec XV3 mit Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörung wurde von Bußgeldstelle Landkreis Uelzen übersandt.
“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”